Herr Ulbricht, angenommen ich hätte eine Freundschaftsanfrage von meinem Chef auf Facebook. Muss ich die bestätigen, und können Informationen, die mein Chef so über mich erhält, arbeitsrechtlich relevant sein?
Ob Sie seine Freundin sein wollen, sollten Sie vielleicht mit Ihrem Chef persönlich besprechen. Aber ernsthaft: Diese Fragen sind berechtigt und bewegen derzeit viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Verunsicherung ist sehr groß. Möglicherweise könnte der Chef – unabhängig von der arbeitsrechtlichen Einschätzung – eine Ablehnung nicht gut finden, zwingen kann er seine Mitarbeiterin aber nicht, insbesondere wenn die Plattform ausschließlich privat genutzt wird. In den USA gibt es einige Firmen, die ihren Führungskräften nahelegen, sich mit den Mitarbeitern nicht auf Facebook und Co zu vernetzen.
Aber was könnte denn passieren?
Tatsächlich können arbeitsrechtliche Probleme entstehen. So wäre zum Beispiel denkbar, dass sich der Mitarbeiter offiziell krank meldet, aber auf Facebook schreibt, dass er den Sonnenschein im Park genießt. Auf diese Weise könnte der Chef erfahren, dass der Mitarbeiter blau gemacht hat und ihn dann unter Umständen sogar kündigen. Das Internet macht solche Äußerungen beweisbar. Andersherum könnte es einem gekündigten Mitarbeiter möglich sein, zu beweisen, dass er nur wegen seiner politischen Einstellung, Weltanschauung oder sexuellen Orientierung entlassen worden ist, wenn er entsprechende Aussagen des Chefs in sozialen Netzwerken findet. Dann ist durchaus denkbar, dass der Chef gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verstoßen hat.
Das klingt jetzt aber etwas konstruiert.
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